Herzlich willkommen!

 

Seit 1999 wird am Institut für Rechtsmedizin in Frankfurt am Main auf dem Gebiet der forensischen Entomologie gelehrt und geforscht. In diesem Zeitraum sind hunderte von Gutachten für Polizei, Staatsanwaltschaft und andere Institutionen angefertigt worden. Die vorliegenden Seiten bieten nicht nur einen Überblick über unser Fachgebiet, sondern gewähren auch Einblicke in unsere Forschungsarbeiten. Ermittlungsbehörden finden hier zudem erste wertvolle Informationen zu entomologischen Spuren und die Möglichkeit zur Kontaktaufnahme. Gerne führen wir auf Nachfrage Schulungen und Fortbildungen mit ihren Mitarbeiter*innen durch.

Wir laden Sie herzlich dazu ein, mehr über unsere Arbeit zu erfahren!


Forensische Entomologie


Insekten stellen mit über einer Million Arten nicht nur die größte Tiergruppe auf unserem Planeten dar, sondern zeigen auch die größte Vielfalt an Lebensformen. Sie nutzen praktisch jedes Substrat als Nahrung. Ihr Lebensraum reicht von Pilzfruchtkörpern über Blütenköpfe und Totholz bis hin zu Leichen.


Nekrophage Fliegenarten, solche die sich am Leichnam entwickeln, können binnen weniger Minuten einen toten Körper orten und besiedeln. Durch diese Eigenschaft werden sie zu einem hilfreichen Instrument für die Eingrenzung der minimalen Leichenliegezeit.



Die Hauptaufgabe der forensischen Entomologie ist die Berechnung der minimalen Leichenliegezeit und die damit verbundene Eingrenzung der Todeszeit. Hierzu wird vor allem die Entwicklung forensisch relevanter Fliegenarten untersucht.
Der Entwicklungszyklus einer Fliege unterteilt sich in mehrere Stadien: Eier, Larven, Puppen und adulte Fliegen.
Die Geschwindigkeit dieses fortschreitenden Alterungsprozesses der Insekten auf einer Leiche ist artspezifisch und temperaturabhängig. Nach Artbestimmung und Rekonstruktion der Fundorttemperatur kann somit das Alter der jeweiligen Entwicklungsstadien  bestimmt und Rückschlüsse auf den Zeitpunkt der erstmaligen Insektenbesiedlung gezogen werden.

Weitere Aufgaben sind beispielsweise die Nachweise von Vernachlässigung pflegebe-dürftiger Menschen und postmortaler Spurenmanipulation.


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